Aufnahmeantrag des Gründungsvereins der Stadtstiftung Tangermünde e.V.

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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zwecke des Vereins sind:
a) Errichtung einen Bürgerstiftung, die die Zwecke dieses Vereins, wie in den folgenden Punkten festgeschrieben, langfristig und für die folgenden Generationen verfolgt,
b) Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, insbesondere durch die Förderung der Erhaltung der baulichen Substanz der „Stadt Tangermünde“,
c) Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, insbesondere durch die Förderung der Heimatverbundenheit aller Tangermünder,
d) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere durch die Förderung der Hilfe zur Selbsthilfe im gemeinnützigen Bereich,
e) Der Verein widmet sich diesen Zwecken innerhalb der Einheitsgemeinde „Stadt Tangermünde“ in ihren Grenzen von 2012.
2. Der Zweck des Vereins wird verwirklicht insbesondere aus den Beiträgen und Spenden seiner Mitglieder und aus Zuwendungen Dritter.
3. Eine Änderung des Vereinszwecks ist mit der gleichen Mehrheit zu beschließen, wie eine Satzungsänderung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
6. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.



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