Gemeinnützigkeit des Gründungsvereins der Stadtstiftung Tangermünde e.V.

Vorläufige Bescheinigung

Die Körperschaft Gründungsverein der Stadtstiftung Tangermünde e.V., Bleichenberg 13, 39590 Tangermünde dient nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Die vorläufige Bescheinigung ist widerruflich und wird zur Beurteilung der Abziehbarkeit von Zuwendungen im Sinne von § 10b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG beim Zuwendenden erteilt. Abgesehen vom Widerruf verliert sie ihre Gültigkeit, sobald ein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid für die bezeichnete Körperschaft ergangen ist.



Finanzamt Stendal den 11.07.2012